TARIFE
Die Abrechnungsgrundlage für alle hoheitlichen Tätigkeiten als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist die Landesverordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieure (VergVO-ÖbVI) in Verbindung mit dem Gebührentarif zur Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
Alle Tätigkeiten außerhalb des hoheitlichen Bereiches richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).