Gebäudevermessung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Auf Grundlage des Vermessungs- und Katastergesetzes müssen nicht nur sämtliche Flurstücke mit Lagebezeichnung und Nutzungsart im Kataster nachgewiesen werden, sondern ebenso sämtliche Gebäude. Das bedeutet, dass jedes Gebäude (Wohnhäuser, Anbauten, Hallen, Schuppen etc.) nach deren Fertigstellung durch eine Vermessungsstelle erfasst werden muss.
Für diese Aufgabe steht Ihnen das Team vom Vermessungsbüro Felshart als kompetenter Partner gerne zur Seite. Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an.