Grundstücksvermessung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Das Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Schleswig-Holstein regelt alle Belange der Erhebung, der Führung und Bereitstellung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und somit beliehener Freiberufler, ist Herr Felshart mit seinem Team in der Position, Aufgaben für den Staat durchzuführen. Die Arbeiten im Liegenschaftskataster sind somit funktional der Vermessungsbehörde gleichzustellen. Nachstehend finden Sie eine Auswahl unseres umfangreichen Leistungsangebotes im Bereich der Grundstücksvermessung:

  • amtliche Plangrundlage für einfache und qualifizierte B-Pläne
  • Teilungsvermessung
  • Sonderung
  • Verschmelzung
  • Grenzherstellung

Für eine individuelle Beratung sprechen Sie uns gerne an. Beispiele für die jeweiligen Vermessungen finden Sie im Bereich Referenzen