Grundlagen

Das Vermessungsbüro Felshart kann auf zwei ausgebildete Piloten zurückgreifen. Im Rahmen diverser Trainingsflüge und Testprojekten konnten die Qualifikation als Grundlage für eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung erreicht werden.

Die Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein stellt dem Vermessungsbüro Felshart die  allgemeine Aufstiegsgenehmigung von unbemannten Luftfahrtsystemen in Schleswig-Holstein aus. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung der durch die Genehmigung gesetzten Rahmenbedingungen, sämtliche Flüge im Bundesland Schleswig-Holstein genehmigt sind.

Auch in der Freien und Hansestadt Hamburg können wir mit unserer UAV-gestützten Vermessungstechnik auf Ihre Wünsche eingehen. Hier ist es jedoch erforderlich jeden einzelnen Flug bei der Luftfahrtbehörde anzumelden und am Tag der Befliegung genehmigen zu lassen. Auf Grund der hervorragenden Ausbildung unserer Piloten stellt dieses Genehmigungsverfahren keine Probleme da, so dass wir gerne für sie tätig werden.